Sehr geehrter Herr Rump,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme zum Thema "Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet". Dazu möchte ich Ihnen gerne antworten.
Die wichtigsten Punkte des am vergangenen Freitag beschlossenen Gesetzes sind:
- Zufällige Besuche auf kinderpornographischen Seiten werden durch eine Stopp-Seite verhindert. Die Stopp-Seite setzt ein deutliches, gesamtgesellschaftliches Signal für das Netz: Stopp, hier wird der legale Raum verlassen.
- Nutzer, die z.B. durch Links in Spam-Mails auf diese Stopp-Seite gelangen, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen. Die anfallenden Daten dürfen dafür nicht verwendet werden!
- Ein vom Datenschutzbeauftragten benanntes Expertengremium kann die Sperrlisten des BKA jederzeit einsehen und überprüfen.
- Löschen geht vor Sperren: Die Seiten werden nur dann gesperrt, wenn gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgegangen werden kann. Das Übel wird also an der Wurzel bekämpft.
- Sperrmaßnahmen sind ausdrücklich auf kinderpornographische Seiten beschränkt!
- Nach drei Jahren wird das Gesetz überprüft und optimiert.
Mir ist bewusst: Dieses Gesetz wird die Produktion und den Konsum von Kinderpornographie nicht verhindern. Dafür gibt es keine Patentlösung. Dies sollte uns aber nicht daran hindern, Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest einige Straftaten verhindern. Mir ist klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist - aber ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Kinder zu schützen.
Sehr geehrter Herr Rump, die Wortwahl Ihres Schreibens und Ihre Ratschläge enttäuschen mich sehr, da Sie in keiner Weise dem Ernst dieses Sachverhalts gerecht werden. Hiermit antworte ich Ihnen bewusst kurz und sachlich. Vielleicht gelingt es ja auf diesem Wege, bei Ihnen Verständnis für die von uns vorgenommenen Gesetzgebung zu wecken.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre
Monika Brüning
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